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Dienstag, 15. November 2011

Andere Länder, andere Sitten!

An dieser Stelle erlaube ich mir wieder mal, eine typisch israelische Eigentümlichkeit darzustellen, welche in Deutschland höchstens unter Juristen - besser gesagt: unter Verfassungsrechtlern - Kopfschütteln und Stirnrunzeln verursacht.
Hierzulande sind nämlich Einzelfallgesetze unzulässig und durch Art. 19 Abs.1 des Grundgesetzes verboten.
In Israel nicht!

Enjoy The Best & Screw The Rest!

XOXO