An dieser Stelle erlaube ich mir wieder mal, eine typisch israelische Eigentümlichkeit darzustellen, welche in Deutschland höchstens unter Juristen - besser gesagt: unter Verfassungsrechtlern - Kopfschütteln und Stirnrunzeln verursacht.
Hierzulande sind nämlich Einzelfallgesetze unzulässig und durch Art. 19 Abs.1 des Grundgesetzes verboten.
In Israel nicht!
Enjoy The Best & Screw The Rest!